Mindestfugenbreite
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Mit Ausnahme der Glasversiegelung ist das Abdichten mit elastischen Fugendichtstoffen bei einer Fugenbreite unter 10 mm nicht zulässig. Die Mindestfugenbreite ist von der Größe der abzudichtenden Bauteile sowie von den zu erwartenden Temperaturunterschieden abhängig. Für Fugen im Hochbau ist die Mindestfugenbreite in DIN 18540 geregelt.