Wartungsvertrag

Auf Ihren Wunsch erstellen wir zu Ihrem Auftrag gerne ein Angebot für die Wartung und Kontrolle der Fugen am Objekt.

Den Umfang der Wartung und den zeitlichen Abstand der Kontrollleistungen sprechen wir mit Ihnen ab und erstellen Ihnen dann ein persönliches Angebot für den Wartungsvertrag.

Dabei ist es uns besonders wichtig zu erläutern, dass wir keine weiteren Kosten mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags verknüpfen. Sie erhalten ein Protokoll über die Wartung der Fugen und bei Bedarf ein zusätzliches Angebot für weitere Reparaturen. Der Wartungsvertrag ist keine Kostenfalle und dient dem Bauerhalt. Im Bereich der WHG/LAU Fugen ist die Wartung/Kontrolle der Fugen ein gesetzliche Vorgabe.

Bitte sprechen Sie uns gerne zum Thema Wartungsvertrag an.