WHG/LAU Fugen

Bodenfugen nach AWSV § 62 und § 63

(ehem. WHG §19 oder KIWA-Norm)

Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz AWSV § 62 und § 63 (früher WHG § 19) Die Funktionssicherheit und Dauerhaftigkeit der Fugenabdichtung kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung der eingesetzten Spezialprodukte durch autorisierte Firmen, welche sich wie wir als Fachbetriebe gemäß AWSV § 62 und § 63 qualifiziert haben und einen Überwachungsvertrag des TÜV abgeschlossen haben, qualitätsgerecht vorgenommen wird.

Autorisierung des Fugenabdichters

Gemäß den Vorschriften der genehmigenden Behörde müssen Verfugungsarbeiten von einem Zugelassenen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz AWSV § 62 und § 63 (früher WHG §19) ausgeführt werden. (Unsere Zulassungsurkunde nach dem WHG finden Sie unter Downloads)

Die Fugenabdichtung zwischen den zugelassenen Betonbauteilen bildet eine dichte, gegenüber KFZ-Betriebsstoffen beständige Fahrbahnoberfläche. Tankstellen sind Abfüll- und Umschlaganlagen für Wassergefährdende KFZ-Betriebsstoffe und fallen somit in den Geltungsbereich des Wasserhaushaltsschutzgesetzes. Diese Anlagen müssen nach dem Besorgnisgrundsatz so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. In befahrenen Flächen, an Podesten, Randsteinen und Rinnen, an Abgabeeinrichtungen und Einfüllschächten, wird durch die Verfugung in Verbindung mit undurchlässigen Betonbauteilen eine eingegrenzte, zusammenhängende, flüssigkeitsdichte Oberfläche geschaffen. Diese verhindert, dass die gehandhabten wassergefährdenden Betriebsstoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden gelangen können.

Grundlage hierfür bildet der Anforderungskatalog der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für Tankstellen , die Tankstellenverordnung des Landes-Hessen bzw. die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 und 212, die in den meisten Bundesländern wasserrechtlich eingeführt wurden.

Für eine dauerhafte Abdichtung der Abfüllfläche ist erforderlich:

  • setzungsfreier Oberbau gemäß R StO 86/90
  • fachgerechte Belegung bzw. Ausführung der Fläche
  • fachgerechte Ausführung der Fugenabdichtung

Fugengestaltung

Anordnung der Betonteile Die Flächenbelegung richtet sich nach der Form der Betonteile, z.B. ist bei rechteckigen Steinen der Verbund so zu wählen, dass die Fugen eine T-Stoß bilden. Ein Fugenkreuz ist zu vermeiden. Bei Sechsecksteinen müssen deren Spitzen in Fahrtrichtung liegen. Bei der Anwendung von Einbauteilen z.B. Rinnen oder Bordsteinen, ergeben sich die unterschiedlichen Detailausbildungen, wie in den folgenden 3 Detailzeichnungen dargestellt.

Detailausbildung mit Ablaufrinne (abgedeckt)

Detailausrichtung mit offener Rinne

Detailausbildung mit Bordstein

Fugengeometrie

Alle Betonteile müssen eine umlaufende Fase von 3 bis 5 mm haben. Ist ein besonderer Kantenschutz vorhanden, kann auf eine Fase verzichtet werden.

Fugenraum

Werden zwei Betonteile versetzt, bildet sich zwischen Ihnen ein Fugenraum. Es gibt Betonteile mit geraden oder profilierten Fugenrändern. die gerade Randausbildung ist typisch bei

  • Ortbeton
  • Betonplatten
  • Bordstein
  • Rinnen

Bei Betonverbundsteinen ist der Rand profiliert. Beim verlegen der Betonteile mit geraden bzw. profilierten Rändern ergeben sich drei verschiedene Fugengeometrien.

Reparaturen

Reparaturen der Fugenabdichtung oder anderer Abdichtungselemente dürfen ausschließlich vom jeweiligen Gewährleistungsträger oder von dessen Beauftragten ausgeführt werden. Reparaturen können durch Herausschneiden von gut haftendem Dichtstoff erfolgen, wobei anschließend neuer Spezial-Dichtsoff zwischen die Dichtstoffreste gespritzt werden kann. Ein Primer wird in diesem Fall nicht verwendet.

Biogasanlagen und Fahrsilos

Wir führen diese Art der Spezialabdichtung für die Abdichtung von Stahlbehältern in Segmentbauweise sowie für Fahrsilos aus. Die Dichtmasse vernetzt bei Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu einem zu einem elastischen Dichtstoff der gegenüber Jauche/Gülle und Silagesickersäfte beständig ist und für die Abdichtung von Abwasseranlagen geeignet und zugelassen ist.

Der Dichtstoff wird zur Abdichtung der Überlappungen der Stahlsegmente und Verschraubungen der Fußpunkte zwischen Bodenplatte und Behälterwand, zum Korrosionsschutz der Kanten an emaillierten Stahltafeln und zur Abdichtung der Lagerbehälter gegen Wasser und wasserlösliche Chemikalien und als Ausführung von Überlappungsdichtungen und Kantenschutz in mesophilen Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden (Betriebstemperatur 30 bis 40°C) eingesetzt. Wird der Dichtstoff nur als Überlappungsdichtung eingesetzt, können auch thermophile Anlagen (Betriebstemperatur  45 bis 55° C) abgedichtet werden.