Wartungsfugen

Nach dem der für die Anwendung und die zu erwartende Belastung passende elastische Dichtstoffgewählt und nach den aktuellen Regeln der Technik fachgerecht eingebaut wurde, gilt es durch regelmäßiges Kontrollieren, die dauerhafte Funktionalität zu überwachen.

Durch die unterschiedlichsten physikalischen, mechanischen und chemischen Belastungen, die während der Lebensdauer auf den Dichtstoff einwirken, können Schäden entstehen, die wiederum Folgeschäden mit sich bringen.

Welche Fugen sollten daher gewartet werden?
Nach DIN 52460 ist die Wartungsfuge eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Diese Wartungsfugen sind bereits vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber anzuzeigen und in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Da vor allem im öffentlichen Raum unvorhersehbare zusätzliche Belastungen chemischer oder mechanischer Natur auf den Dichtstoff einwirken können, ist der Zeitraum der Entstehung von Mängeln in der Fuge nicht vorab zu benennen. Grundsätzlich ist die Wartung von Wartungsfugen in der Verantwortung des Bauherrn, des Betreibers oder deren Beauftragten und nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Daher empfiehlt sich ein zusätzlich zu vereinbarender Wartungsvertrag nach DIN 52460, der die Wartungsaufwendungen, Pflichten des Auftraggebers sowie die Kostendeckung klar regelt.

Wartung und Instandhaltung

Die Intervalle zur Wartung sind individuell je nach Einsatzbereich und zu erwartender Belastung festzulegen. Für spezifische Bereiche wie LAU- oder JGS-Anlagen gibt es bereits Empfehlungen und Vorgaben für Prüfungen und Wartungsintervalle in den gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

Durch visuelle Begutachtung der Boden- und Anschlussfuge können entstandene Mängel einfach geprüft werden:
■ Abrisse im Flankenbereich
■ Risse im Dichtstoff
■ Beschädigungen im Dichtstoff
■ Veralgung
■ Verfärbung
■ Abrieb/Verschleiß

Instandsetzung

Muss die Fuge erneuert werden, ist der Dichtstoff  zunächst mechanisch zu entfernen. Chemische Reiniger könnten zusätzlich in darunter liegenden
Schichten Schäden verursachen oder die Haftung und Vernetzung des neueingebrachten Dichtstoffes beeinflussen und sind daher pauschal nicht zu empfehlen.

Nach vollständiger Entfernung des alten Dichtstoffes muss dann, unter Berücksichtigung der aktuellen Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einwirkungen und Belastungen, ein neuer Dichtstoff gewählt und eingebracht werden.

Gerne bieten wir Ihnen auf Anfrage einen Wartungsvertrag rund um die Fugensanierung.

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